Sirenentest 2018 wird nach Behebung eines Fehlers im System wiederholt
Beim gesamtschweizerischen Sirenentest vom 7. Februar 2018 ist bei der Fernsteuerung der Sirenen eine technische Störung aufgetreten (siehe Meldung vom 8. Februar 2018). Gleichwohl ist sichergestellt, dass der Sirenenalarm im Notfall ausgelöst werden kann. Inzwischen konnte die Ursache der Störung identifiziert werden. Die Massnahmen zur Fehlerbehebung sind eingeleitet.
Der Sirenentest wird auf gesamtschweizerischer Ebene wiederholt.
Der Sirenentest vom 7. Februar 2018 war nur teilweise erfolgreich. Im zentralen System zur Steuerung der Sirenen ist eine technische Störung aufgetreten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat zusammen mit dem externen Betreiber des Systems unverzüglich Massnahmen ergriffen, um das System so schnell wie möglich wieder stabil und funktionsfähig zu machen. Seit dem Abend des Sirenentests läuft das System wieder im normalen Betriebsmodus. Ab diesem Zeitpunkt war die ferngesteuerte Auslösung der Sirenen grundsätzlich in der ganzen Schweiz wieder möglich. Unabhängig von der technischen Störung des Steuerungssystems ist zudem die Handauslösung der Sirenen jederzeit gewährleistet.
Der Systembetreiber hat die Ursache der Störung umfassend untersucht, im Ergebnis konnte sie eindeutig identifiziert werden: Es handelt sich um einen Software-Fehler, der zu einer Störung des Datenaustauschs zwischen der zentralen Polyalert-Datenbank und den entsprechenden Applikationsservern geführt hat. Damit konnten die erforderlichen Massnahmen definiert werden, um den Fehler zu beheben. Die Arbeiten werden zurzeit mit hoher Priorität und Dringlichkeit umgesetzt.
Sobald die Korrekturmassnahmen implementiert sind, wird die Funktionsfähigkeit des Systems umfassend und auf verschiedenen Stufen getestet. In Zusammenarbeit mit den Kantonen plant das BABS, den gesamtschweizerischen Sirenentest mit Echtauslösung der Sirenen noch im ersten Halbjahr 2018 zu wiederholen. Dabei sollen grundsätzlich alle Sirenen sowohl für den Allgemeinen Alarm als auch für den Wasseralarm ausgelöst werden.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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