Bern BE: Ermittlungsabschluss - Gewalt zwischen Türken und Kurden bei Demos

Die Kantonspolizei Bern hat die aufwändigen Ermittlungen zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen anlässlich einer türkischen Kundgebung und kurdischen Gegenkundgebung im September 2015 in Bern abgeschlossen.

Im Rahmen der Untersuchung unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Ablauf der Ereignisse geklärt und 96 mutmassliche Straftäter identifiziert.

Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmenden einer türkischen Kundgebung und kurdischen Gegenkundgebung waren am Samstag, 12. September 2015, rund um den Helvetiaplatz in Bern und der Schwellenmattstrasse 25 Personen verletzt worden. In der Folge hatte die Kantonspolizei Bern umfangreiche Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland aufgenommen. Dabei galt es den Hergang der Ereignisse zu klären und die Täterschaft zu ermitteln. Aus den nun abgeschlossenen Ermittlungen lässt sich heute Folgendes zusammenfassen:

Die Auseinandersetzungen hatten sich anlässlich gegengerichteter Kundgebungen ereignet. So hatten sich Teilnehmende einer unbewilligten kurdischen Kundgebung auf dem Helvetiaplatz – entgegen mehrmaliger polizeilicher Aufforderungen – um zirka 13 Uhr geweigert, den Platz zu verlassen. Mit Blick auf die drohende Konfrontation mit Teilnehmern der zweiten – im Vorfeld durch die politische Behörde bewilligten – türkischen Kundgebung, entschieden die Einsatzkräfte der Polizei, die Kundgebung nach entsprechender Abmahnung aufzulösen.

Als Reaktion auf die polizeiliche Intervention wurden aus der Kundgebungsansammlung Vierkanthölzer, Holzstöcke, gefüllte PET-Flaschen, Steine und weitere Gegenstände gegen die Polizeikräfte geworfen. Weiter wurde unter anderem durch einen Sitzstreik versucht, das polizeiliche Handeln zu verhindern. Mehrere Kundgebungsteilnehmer begaben sich zudem auf die Schwellenmattstrasse, wo es nachfolgend zu Sachbeschädigungen an zwei Autos sowie gewaltsamen Übergriffen auf die insgesamt acht Fahrzeuginsassen kam. Involviert waren aktuellen Erkenntnissen zufolge mindestens 67 Kundgebungsteilnehmer. Eines der Fahrzeuge fuhr daraufhin in eine Angreifergruppierung.

Als sich die Situation an der Schwellenmattstrasse wenig später auflöste, waren bereits mehrere Splittergruppen auf die Thunstrasse gelangt. Dort kam es zu einer erneuten Konfrontation, wobei es den einschreitenden Polizeikräften jedoch gelang, ein direktes Aufeinandertreffen der beiden Lager zu unterbinden. Beteiligte der unbewilligten Kundgebung begaben sich in der Folge zurück in die Kundgebungsansammlung, welche mittlerweile am Brückenkopf Kirchenfeldbrücke, Seite Casinoplatz, zum Stillstand gekommen war. Dort kam es als Folge einer Festnahme zu erneuten Ausschreitungen und Übergriffen gegen die Polizei sowie zu Sachbeschädigungen an einem Polizeifahrzeug. Um etwa 17.00 Uhr löste sich die Kundgebung schliesslich auf.

Gestützt auf aufwändige Ermittlungen und insbesondere die detaillierte Auswertung des erhobenen Bildmaterials – es wurden rund 139 Videoaufnahmen sowie 337 Fotos gesichert – muss heute davon ausgegangen werden, dass sich rund 137 Personen bei den Auseinandersetzungen strafbar gemacht haben. Im Zuge der mehrfachen Sichtung des Bildmaterials galt es für die Spezialisten der Fahndung, sämtliche Straftaten zu dokumentieren, den einzelnen Personen zuzuordnen und diese zu identifizieren. Letzteres erfolgte sowohl durch polizeiliche Abklärungen, Erkenntnisse aus zahlreichen Befragungen als teilweise auch durch eine Öffentlichkeitsfahndung. Dabei wirkten meist mehrere getroffene Massnahmen zusammen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gelang es, 96 mutmassliche Täterinnen und Täter namentlich zu identifizieren. Die 82 Männer und 14 Frauen waren zum Zeitpunkt der Ereignisse zwischen 19 und 65 Jahre alt.

Vor dem Hintergrund des Abschlusses der polizeilichen Ermittlungen wird auch die von der Staatsanwaltschaft verfügte Öffentlichkeitsfahndung eingestellt. Gegen sämtliche identifizierten mutmasslichen Straftäterinnen und -täter wurden Rapporte eingereicht. Diese lauten unter anderem auf die Tatbestände Angriff, Körperverletzung, Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Die weitere und abschliessende Beurteilung erfolgt durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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