Buochs NW: Frau wird Opfer von Internet-Trickbetrügern – Warnung
Am Samstag, 07.04.2018, ist eine 40-jährige Frau Opfer von Internet-Trickbetrügern geworden.
Am Samstag, 07.04.2018, meldete sich eine unbekannte männliche Person in englischer Sprache telefonisch bei der Geschädigten und gab sich dabei als Microsoft Mitarbeiter aus. Er gab der Geschädigten an, dass ihr Computer „gehackt“ worden sei und sich nun ein Virus auf dem Computer befände.
Nachdem der Anrufer die Frau überzeugt hatte, dass er tatsächlich ein Mitarbeiter von Microsoft sei, gewährte die Geschädigte dem Trickbetrüger Zugang zu ihrem Computer. Mittels eines Computer-Programms war es dann dem Betrüger möglich, aus der Distanz Zugriff auf den Computer der Geschädigten zu erhalten. Für die Reparatur des Computers verlangte die unbekannte Person insgesamt CHF 2’800.00 in iTunes Wertkarten. Dieser Forderung kam die Geschädigte nach und übermittelte dem Anrufer die entsprechenden Kartencodes. Daraufhin brach der Kontakt ab.
Seit Jahresbeginn erhielt die Kantonspolizei Nidwalden mehrere Meldungen von Personen aus dem Kanton, wonach sich unbekannte Anrufer bei ihnen gemeldet hätten und sich dabei als Microsoft Mitarbeiter ausgegeben hätten. Zu Geldüberweisungen kam es jedoch bis anhin nicht. Der Kantonspolizei Nidwalden ist es ein Anliegen, dass nicht weitere Bürgerinnen und/oder Bürger Opfer von diesen Trickbetrügern werden.
Aus diesem Grund gibt sie nachfolgende Verhaltenstipps bekannt:
- Seien Sie misstrauisch gegenüber Personen, die sich unaufgefordert telefonisch bei Ihnen melden.
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Microsoft nie unangemeldet oder unaufgefordert Support-Anrufe tätigt, um Computerprobleme zu beheben.
- Wickeln Sie aufgrund eines Telefonanrufs mit einer unbekannten Person niemals Geldüberweisungen ab.
- Geben Sie keiner unbekannten Person irgendwelche Informationen zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen, auch nicht über Internet.
- Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie sofort die Polizei.
Für detaillierte Angaben zu diesem Thema empfiehlt die Kantonspolizei Nidwalden die Websei- ten von KOBIK (www.kobik.ch) und der SKP (www.skppsc.ch).
Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Nidwalden