Kanton Aargau: Ex-DGS-Mitarbeiter veröffentlichte internen Bericht
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Gesundheitsabteilung des DGS hat widerrechtlich einen Bericht veröffentlicht, an dem er während seiner Tätigkeit im Departement beteiligt war.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Abteilung Gesundheit hat widerrechtlich einen Bericht herausgegeben, den er während seiner Anstellung als Projektleiter im Departement verfasst hatte.
Das DGS reichte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige unter anderem wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Departementsvorsteherin Franziska Roth: „Der noch nicht frei gegebene Projektabschlussbericht wurde vom ehemaligen Mitarbeiter in unzulässiger Weise an Dritte herausgegeben. Solches Vorgehen ist nicht tolerierbar. Auch nach seinem Weggang unterliegt der ehemalige Mitarbeiter dem Amtsgeheimnis. Deshalb habe ich Strafanzeige erhoben.“
Quelle: Kanton Aargau
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