Lenzburg / Schöftland AG: Brände infolge von Fahrlässigkeiten – Präventionstipps
Fahrlässigkeiten führten gestern in Wohnhäusern in Lenzburg und Schöftland zu je einem Brand. Obwohl beide frühzeitig gelöscht werden konnten, entstand beträchtlicher Schaden.
Eine Frau wurde verletzt.
Fritieröl in Brand geraten
Der Brand von Lenzburg brach am Samstag, 5. Mai 2018, um 17.30 Uhr in einem Wohnhaus an der Aavorstadt aus. Eine Bewohnerin war am Kochen, als durch eine Unachtsamkeit Frittieröl in Brand geriet. Beim Versuch, die Flammen in der Pfanne zu löschen, spritzte brennendes Öl auf den Kunststoffboden. Dieser begann dadurch ebenfalls zu qualmen.
Die alarmierte Feuerwehr vermochte den Brand rasch zu löschen.
Beim Löschversuch erlitt die 47-jährige Frau leichte Brandverletzungen an den Händen. Zusammen mit ihren Kindern konnte sie das Haus rechtzeitig verlassen. Eine Ambulanz brachte die Verletzte ins Spital.
Obwohl rasch gelöscht verursachte der Brand einen Schaden von mehreren zehntausend Franken. Die russgeschwärzte Wohnung ist vorläufig nicht mehr bewohnbar.
Grillasche unsachgemäss entsorgt
In Schöftland war ein Mehrfamilienhaus am Rosenweg betroffen. Nachbarn bemerkten am späten Samstagabend, dass auf der Terrasse einer Wohnung ein Feuer brannte. Noch bevor die Feuerwehr eintraf, konnten die Bewohner die Flammen mit einem Gartenschlauch löschen.
Abgesehen von Schäden am Mobiliar und schwarzen Aussenwänden richtete der Brand keinen grossen Schaden an.
Wie sich zeigte hatten die Bewohner am Vorabend grilliert und danach die Asche entgegen der Brandschutzvorschriften in einer Papiertragtasche deponiert.
Häufige Brandursache
Brennendes Frittieröl und unsachgemäss entsorgte Grillasche führen regelmässig zu Bränden, welche oftmals verheerenden Schaden anrichten. Dabei wären solche Brände bei pflichtgemässer Sorgfalt vermeidbar. Wichtige Tipps in diesem Zusammenhang lauten:
- Frittieröl nicht aus den Augen lassen!
- In Brand geratenes Frittieröl niemals mit Wasser löschen wollen! Verwenden Sie eine Löschdecke oder zur Not nasse Tücher.
- Entsorgen Sie Grillasche in einem feuerfesten Behälter. Vermeintlich erkaltete Asche kann auch nach vielen Stunden noch Glutnester enthalten.
- Beseitigen Sie Asche nicht mit einem Staubsauger.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau