Kanton Zug: Illegales Kindermädchen (Serbin) und falsche Bettler (Rumänen)
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben ein illegales Kindermädchen und zwei betrügerische Bettler festgenommen.
Die drei Personen wurden bestraft und mussten die Schweiz verlassen.
Am Freitag (8. Juni 2018) trafen Einsatzkräfte in einem Mehrfamilienhaus in der Gemeinde Steinhausen auf eine Frau, die ohne Arbeitserlaubnis als Kindermädchen tätig war.
Die 34-jährige Serbin wurde festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse rechtskräftig verurteilt. Vom Amt für Migration wurde die Schwarzarbeiterin aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengenstaaten belegt.
Die Arbeitgeberin muss sich ebenfalls vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ihr werden Verstösse gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.
Zudem wurden am Samstag (9. Juni 2018) in der Neustadtpassage in der Stadt Zug nach einem Bürgerhinweis zwei Bettler kontrolliert, die Passanten aufforderten, Geld für die Taubstummenvereinigung „Handicap International“ zu spenden. Um dabei möglichst viel Geld zu erhalten, gaben sich die beiden ebenfalls als Taubstumme aus. Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden weder taubstumm sind noch im offiziellen Auftrag der Taubstummenvereinigung tätig waren. Das von ihnen eingesetzte Spendenformular hatten sie für ihre Zwecke gefälscht.
Bei den Männern handelt es sich um zwei 19- und 20-jährige Rumänen. Sie wurden festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen geringfügigem Betrug und Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz rechtskräftig zu einer Busse und einer Geldstrafe verurteilt. Beide Männer wurden aus der Schweiz weggewiesen.
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei