Kantonspolizei St.Gallen gibt wichtige Hinweise zu Verkehrsunfällen mit Tieren
Zusammenstösse zwischen Fahrzeugen und Tieren lassen sich nicht gänzlich verhindern. Die Tiere kreuzen die Fahrbahn meist unverhofft, so dass Autofahrern keine Zeit für eine Reaktion bleibt.
Hier präsentieren wir Ihnen einige Tipps, wie sie Tierunfälle vermeiden und sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können.
Um ein unschönes Erlebnis mit einem Tier auf der Strasse zu vermeiden, hilft es, sich etwas mit dem Verhalten der Tiere auseinanderzusetzen. So sind Tiere am Morgen, am Abend und in der Nacht besonders aktiv. In der vermeintlich schützenden Dunkelheit der Nacht sind viele Wildtiere unterwegs.
Sie können herannahende Fahrzeuge nicht ein-schätzen, rennen nicht weg und starren in die grellen Scheinwerfer. Aber nicht nur die Tages- oder Nachtzeit beeinflussen das Verhalten der Tiere, sondern auch die Jahres-zeiten. Im Frühjahr sind Tiere auf Partnersuche oder unerfahrene Jungtiere machen die ersten Ausflüge, im Sommer paaren sich zum Beispiel die Rehe, im Herbst werden Ge-meinschaftsjagden durchgeführt und im Winter lockt das Salz am Strassenrand.
Vorsicht statt Nachsicht
Damit Zusammenstösse, egal zu welcher Zeit, verhindert werden können, sollten einige Punkte beachtet werden:
- Reduzieren sie das Fahrtempo bei Warntafeln für Tiere sowie auch in Wohngebieten
- Seien sie wachsam und lassen Sie sich nicht ablenken
- Behalten sie die Strassenränder gut im Auge, besonders beim Passieren von Waldstücken, Hecken oder Getreidefeldern
- Falls es die Situation zulässt, fahren Sie nahe an der Strassenmitte
- Fahren Sie langsam an Pferdekutschen vorbei
Achtung: Tier voraus!
Falls sie ein Tier in Strassennähe sehen, drosseln sie unbedingt das Tempo und reduzieren sie das Licht auf Abblendlicht. Sollte das Tier bereits auf der Strasse sein, gehen sie wie folgt vor:
- Reduzieren Sie das Tempo
- Hupen Sie (nicht bei Viehherden oder Pferden, stets Umgebung beachten)
- Schalten Sie das Abblendlicht und den Warnblinker ein
- Halten Sie wenn möglich an
„Ich habe ein Tier angefahren, was soll ich tun?“
Ein unfehlbares Konzept zur Vermeidung von Tierunfällen gibt es nicht, denn jedes Tier reagiert anders auf Strassen und Fahrzeuge. Deshalb kann auch der aufmerksamsten Fahrerin oder dem aufmerksamsten Fahrer ein Tierunfall passieren. Dies ist soweit auch nicht strafbar – solange der Unfallverursacher den Unfall meldet. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Unfällen mit Tieren die Polizei informiert werden muss. Sie weiss auch, welche weiterführenden Massnahmen nötig sind. Bei einem Unfall mit Haustieren sollten, wenn immer möglich, die Besitzer informiert werden. Ist dies nicht möglich, melden Sie den Unfall ebenfalls der Polizei.
Um dem Tier helfen zu können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sollte bei Tierunfällen folgender Ablauf befolgt werden:
- Nach einem Zusammenstoss anhalten und Warnblinker stellen
- Unfallstelle mit Pannendreieck sichern. Falls das Tier bereits geflohen ist, sollte die Unfallstelle markiert werden
- Telefon 117 anrufen und Polizei informieren (auch bei Haustieren); die Nummern an den Strassenlaternen können der Polizei Aufschluss über den Unfallstandort geben
- Tote Tiere sollten an den Hinterpfoten an den Strassenrand gezogen werden
- Speziell einem Wildtier darf man sich nicht nähern, denn diese sind sich die Nähe von Menschen nicht gewohnt. Sie können sich umso mehr erschrecken und versuchen, verletzt zu flüchten
- Warten Sie auf die Polizei und geben Sie Auskunft über den Unfallhergang
Grundsätzlich hat ein korrekt handelnder Tierunfallverursacher keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ausserdem übernimmt meist die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einen Grossteil der Reparaturkosten. Machen Sie sich selber und vor allem dem Tier einen Gefallen und melden Sie Tierunfälle!
Mehr Informationen und verschiedene Ratgeber finden Sie auf der Website der Kapo St.Gallen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen/Facebook
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen/Facebook