Kanton Zürich: Betäubungsmittelhandel im Darknet – 5 Personen verhaftet
Den Zürcher Strafverfolgungsbehörden ist es gelungen, eine Tätergruppierung, die über Darknet-Verkaufsplattformen Drogenhandel im grossen Stil betrieben haben soll, zu identifizieren.
Im Rahmen des sehr aufwändigen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft II in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Spezialdiensten der Kantonspolizei Zürich wurden 5 Personen verhaftet und am 6. August 2018 in Untersuchungshaft versetzt. Die Staatsanwaltschaft hat die illegalen Angebote und die zugehörigen Benutzerkonten beschlagnahmt und damit stillgelegt.
Der Staatsanwaltschaft Zürich ist in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich ein Schlag gegen den Darknet-Betäubungsmittelhandel gelungen. Im Rahmen eines sehr aufwändigen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft II, Abteilung D, Cybercrime, und Spezialisten der Kantonspolizei Zürich aus den Bereichen Digitale-Forensik und Sonderelektronik sowie den Fachdiensten Betäubungsmittel und Cybercrime wurden fünf Personen verhaftet.
Sie stehen unter dringendem Tatverdacht, auf verschiedenen Darknet-Verkaufsplattformen Betäubungsmittelhandel im Mehrkilobereich betrieben zu haben. Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 6. August 2018 für alle fünf Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat drei Benutzerkonten beschlagnahmt, über welche der Vertrieb der Betäubungsmittel abgewickelt wurde, und damit den umsatzstärksten Verkäufer sowie zwei weitere Top-10-Shops des Schweizer Betäubungsmittel-Binnenhandels im Darknet lahmgelegt. Zudem stellte die Kantonspolizei Zürich 4 Kilogramm Kokain sowie über ein Kilogramm MDMA und Ecstasy sicher.
Den Zürcher Strafverfolgungsbehörden ist in dieser Cyber-Betäubungsmittelhandel-Aktion erstmals die Identifikation und Lokalisation einer Tätergruppierung alleine gestützt auf Fahndungsmassnahmen im Darknet gelungen. Die Bekämpfung solcher strafbaren Handlungen ist insofern sehr wichtig, weil Internet und Darknet keine rechtsfreien Räume sind. Die Ermittlungen in diesem Bereich sind jedoch sehr aufwändig und bedingen die sehr enge Zusammenarbeit verschiedenster Spezialisten.
Aufgrund der laufenden Untersuchung können keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Bildquelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich