Kanton St.Gallen: Schulanfang – „Rad steht – Kind geht“ – wichtige Tipps
Am Montag (13.08.2018) werden sich viele Schul- und Kindergartenkinder zum ersten Mal auf den Schulweg machen.
Um Unfälle im Vornherein zu vermeiden, sollten Eltern wie Fahrzeuglenkende einige Punkte beachten.
Die Kantonspolizei St.Gallen beteiligt sich seit Jahren an der Aktion „Rad steht – Kind geht“. Dies ist eine Ergänzung zum altbekannten „Warte – Luege – Lose – Laufe“ und besagt, dass Kinder erst die Strasse überqueren dürfen, wenn die Fahrzeuge still stehen. Innerhalb der ersten Wochen nach dem ersten Schultag der Kinder geht die Kantonspolizei St.Gallen in den Schulen vorbei und lehrt den Kleinsten nach diesem Prinzip das richtige Verhalten im Strassenverkehr. Doch nicht nur die Kinder müssen sich korrekt im Strassenverkehr verhalten. Sowohl die Eltern als auch die Fahrzeuglenker können Unfälle mit Kindern verhindern indem sie einige Punkte beachten.
Die Eltern sollten bereits vor dem ersten Schultag mit dem Kind zusammen den Schulweg abgelaufen sein – optimalerweise bereits einige Male. So kann sich das Kind auf den Verkehr konzentrieren und muss nicht am Weg herumstudieren. Im Weiteren sollte der richtige Weg gewählt werden. Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg ist gefragt. Eltern sollten ihr Kind ausserdem immer mit genügen Zeitreserve aus dem Haus schicken sowie mit gutem Beispiel voran gehen. Kinder lernen das korrekte Verhalten im Strassenverkehr am leichtesten durch Nachahmung.
Fahrzeuglenker tragen ihren Teil zu einem sicheren Schulweg bei, indem sie die Geschwindigkeit in Wohn- und Schulgebieten reduzieren. Kinder machen auf dem Schulweg wichtige soziale Erfahrungen. Fahrzeuglenker sollten daher immer davon ausgehen, dass mehrere Kinder zusammen unterwegs sind. Wenn am Strassenrand ein Kind auf die andere Seite winkt, muss damit gerechnet werden, dass sogleich ein Kind die Strasse überquert. Im Weiteren ist zu beachten, dass die Aktion „Rad steht, Kind geht“ nur funktioniert, wenn die Fahrzeuglenker vor einem Fussgängerstreifen korrekt anhalten. Kindern darf, solange das Fahrzeug nicht steht, niemals per Handzeichen der Vortritt signalisiert werden. Zu guter Letzt: Aufgepasst bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel. Kinder könnten die Strassen unkontrolliert queren.
Die Kantonspolizei St.Gallen dankt Eltern und Fahrzeuglenkenden für ihre aktive Mitarbeit an sicheren Schulwegen und wünscht allen Kindern einen guten Schulstart.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen