Kanton Luzern: Leichte Lockerung des Feuerverbots – trifft nicht für Wälder zu

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit vor allem im Offenland leicht entschärfen.

Dies trifft jedoch nicht auf die Wälder zu. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen reduziert der Kanton Luzern ab sofort das absolute Feuerverbot im Freien auf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Die Waldbrandgefahr wird auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.

Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation jedoch im Offenland leicht zu entschärfen.

Das bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird ab sofort auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) reduziert. Es gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (Abstand 200 m) Feuer zu entfachen.
  • Innerhalb eines Abstandes von 200 m zum Wald gilt dies insbesondere und ungeachtet des Standorts für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
  • Ausgenommen vom Verbot sind Gasgrills. Ebenfalls zulässig sind Cheminées, Pizzaöfen, Smoker und Holzkohlegrills in Hausgärten und auf Balkonen. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind zu vergrössern.
  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden strafrechtlich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Gefahrenstufe 4 von 5

Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug schätzen die Gefahrensituation trotz der leichten Lockerung des Feuerverbotes weiterhin als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5). Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die mit den Gewittern einhergehenden zahlreichen und heftigen Blitzeinschläge, von welchen eine Feuergefahr ausgeht.

Die Forstbehörden, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation laufend und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Die Situation wird sich erst mit länger andauernden und ausgedehnten Niederschlägen entschärfen. Einzelne lokale Gewitterregen, wie sie seit Anfang August verschiedentlich aufgetreten sind, genügen nicht.

Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald aktualisiert und aufgeschaltet.

 

Quelle: Kanton Luzern
Titelbild: gevision – shutterstock.com

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