Kanton Thurgau: Firma mittels "CEO-Masche" um rund 80'000 Euro betrogen
Im Mai haben unbekannte Betrüger mit der Masche „CEO-Betrug“ rund 80’000 Euro ergaunert. Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht.
Im Mai gab sich eine unbekannte Täterschaft als Geschäftsführer einer Firma aus und forderte eine Sekretärin einer Thurgauer Firma per Mail auf, einen Betrag auf ein Bankkonto im Ausland zu überweisen.
Die Angestellte hat der täuschend echten Aufforderung Folge geleistet und so rund 80’000 Euro überwiesen. Sie ging davon aus, für ihren Chef einen Kauf von technischen Maschinen zu tätigen. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich um ein gefälschtes Mail, eine sogenannte CEO-Masche, gehandelt hat.
Bei diesem Vorgehen gibt sich die gut organisierte Täterschaft überzeugend als Geschäftsführer oder als Entscheidungsträger mit Weisungsberechtigung eines Unternehmens aus. Den avisierten Personen, meist Sekretärinnen oder Angestellte in den Buchhaltungsabteilungen, werden dann mehrfach gefälschte Mails zugestellt, dass eine dringende und geheime Geldüberweisung schnell und unauffällig durchgeführt werden müsse.
Bereits im November letzten Jahres wurden in einem ähnlichen Fall im Kanton Thurgau knapp 60’000 Euro durch eine Firma auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen. Auch damals gab sich die Täterschaft als Geschäftsführer einer Firma aus.
Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht und gibt folgende Tipps:
- Sensibilisieren Sie Ihre Angestellten
- Überprüfen Sie die Mailadresse (Header) des Absenders ganz genau und lassen Sie sich von diesem niemals unter Druck setzen
- Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen durch direktes Nachfragen beim „echten“ Auftraggeber oder Verantwortlichen, persönlich oder telefonisch
- Besprechen Sie Geldüberweisungen intern mit Ihrem Vorgesetzten (Prozessablauf)
- Geben Sie im Internet möglichst keine öffentlichen Informationen über interne Bereiche preis (Mail-Adressen, Funktionen, Organigramm, Mitarbeiter/innen)
- Falls Ihr Unternehmen Opfer eines solchen CEO-Betrugs geworden ist, informieren Sie umgehend Ihre Bank und die Polizei.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau