Untervermietung an iranischen Freund (illegal im Land) – Freispruch für Christin

Frau Flavie Bettex wurde vom Bezirksgericht Lausanne wegen Untervermietung eines Studios an einen iranischen Freund ohne Aufenthaltsbewilligung angehört. Letzterer erhielt Nothilfe und auch die Miete wurde vom kantonalen Migrationsamt übernommen.

Der Fall erinnert an jenen von Pastor Norbert Valley, der ebenfalls auf einen Prozess wartet. Die SEA-RES ist erleichtert und hofft, dass Menschen, die durch ihr Gewissen zur Nächstenliebe verpflichtet sind, in Zukunft nicht mehr verurteilt werden.

Am 18. September hat das Bezirksgericht Lausanne zugunsten einer jungen Christin entschieden, welche ihre Wohnung an einen iranischen Freund untervermietet hatte.

Dieser hielt sich illegal in der Schweiz auf, weil sein Asylantrag abgelehnt wurde. Das Gericht stellte erstinstanzlich fest, dass Frau Bettex nicht als schuldig im Sinne von Artikel 116 des Ausländergesetzes angesehen werden kann.

Dieser Artikel verbietet die Erleichterung der illegalen Einreise, Ausreise oder des Aufenthalts eines Ausländers. Frau Bettex habe einerseits nicht versucht den Behörden die Tatsache zu verschleiern, dass sie diesen Mann unterbringe, und nachdem sie das Amt für Migration (EVAM) informiert hatte, habe dieses den Mietvertrag sogar subventioniert. Andererseits bestätigte das Gericht, dass Frau Bettex nicht wissen konnte, dass ihre Handlung möglicherweise rechtswidrig war, da sie vom EVAM genehmigt wurde. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt kann gegen diesen Freispruch noch Berufung einlegen.

Ende einer schizophrenen Situation

Die SEA-RES ist nach der Entscheidung des Bezirksgerichts zugunsten von Flavie Bettex erleichtert. Die engagierte Christin hatte sich denn auch an die SEA-RES gewandt, nachdem die Verurteilung von Pastor Norbert Valley publik geworden war. „Ich bin Christ, und ich will Gottes Willen tun“, erklärte sie dem Richter, der sie nach ihren Motiven fragte. „Gott fordert uns auf, unseren Nächsten zu lieben, und deshalb habe ich das getan.“ Für die SEA-RES war die gegen Frau Bettex verhängte Geldstrafe schizophren. Wie können öffentliche Institutionen einen Solidaritätsakt gleichzeitig unterstützen und verurteilen?

Unsicherheit bezüglich des Ausländergesetzes

Dieser Fall zeigt auch eine Unsicherheit in der Interpretation und Anwendung von Artikel 116 des Ausländergesetzes. Es wird nicht klar zwischen Handlungen von Schleppern oder Personen unterschieden, die sich einer Ausweisung widersetzen, und Solidaritätsaktionen von Personen, die lediglich Bedürftigen in Not helfen wollen, die sich auf Schweizer Boden befinden.

In den letzten Wochen sind mehrere Fälle von Verurteilungen von Personen bekannt geworden, die sich mit hilfsbedürftigen Mitmenschen ohne gültige Papiere solidarisch zeigen wollten; insbesondere der Fall des ehemaligen Präsidenten der SEA-RES, Norbert Valley. Letzterer hat sich auch gegen seine Verurteilung ausgesprochen. Eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

Titelbild: Freigesprochen: Flavie Bettex (rechts im Bild)

 

Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz
Titelbild: obs/Schweizerische Evangelische Allianz

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN