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Grenzwächter soll Totgeburt durch eine Syrierin verschuldet haben

Am 5. November 2018 beginnt in Zürich die Appellationsverhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps.

Der Grenzwächter wurde erstinstanzlich wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch, fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Sämtliche Parteien haben gegen das Urteil des Militärgerichts 4 vom 7. Dezember 2017 appelliert.

Ab dem 5. November 2018 findet in Zürich die Appellationsverhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps statt. Der Auditor wirft ihm vor, für den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verantwortlich zu sein. Der Grenzwächter wurde wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch, fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vom Militärgericht 4 mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft. Die Syrierin gehörte einer Gruppe von Flüchtlingen an, die sich am 4. Juli 2014 auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand. Von Vallorbe bis Domodossola befand sich die Gruppe in der Obhut des schweizerischen Grenzwachtkorps.

Die Appellationsverhandlung beginnt am Montag, 5. November 2018, 09.00 Uhr, am Obergericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, in Zürich. Die Appellationsverhandlung ist öffentlich. Sie ist auf zwei Tage angesetzt. Das Militärappellationsgericht 2 wird von Oberst Maurus Eckert präsidiert.

 

Quelle: Oberauditorat – Militärjustiz
Titelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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