Bei Operation "Gecko" wird (nicht nur) ein Leguan gefunden
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz haben in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2018 ca. 50 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mainz in Mainz-Mombach eine Hausdurchsuchung, die unter dem Tarnnamen „Gecko“ lief, durchgeführt.
Es besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Bei dem Beschuldigten handelt sich um einen 34-jährigen Deutschen. Zur Sicherung der Massnahme war die „Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll“, eine Spezialeinheit des Zollkriminalamtes, eingesetzt.
Bei der Durchsuchungsaktion wurde neben umfangreichem Beweismaterial auch ein Leguan gefunden, der nicht artgerecht gehalten wurden. Der Leiter des Veterinäramtes war vor Ort und hat den Leguan beschlagnahmt.
Des Weiteren wurden verbotene Gegenstände, wie ein Schlagring und Betäubungsmittel in geringer Menge sichergestellt. Hierzu hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen.
Rechtlicher Hinweis:
Gemäss § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschliesslich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Quelle: Staatsanwaltschaft Mainz / Hauptzollamt Koblenz
Bildquelle: Hauptzollamt Koblenz