Stadt St.Gallen: Änderungen Erweiterte Blaue Zone - Sektor 7 wird erweitert

Auf den 1. Januar 2019 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. So werden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen durchgeführt. Betroffen ist der Sektor 7, insbesondere die Gebiete Sömmerli, Schoren und Hölzli.

Gestützt auf den städtischen Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2011 soll die EBZ flächendeckend in Etappen auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt werden. Seither werden die einzelnen Sektoren regelmässig überprüft, erweitert und angepasst.

Per 1. Januar 2019 treten nun Änderungen in Kraft. Betroffen von den Anpassungen ist der EBZ-Sektor 7. Neu werden die Gebiete Sömmerli, Schoren und Hölzli in die Erweiterte Blaue Zone integriert und dem Sektor 7 angeschlossen. Auch das Gebiet Feldli wird vollständig in den Sektor 7 eingeschlossen. Anwohnerinnen und Anwohner aus den betroffenen Gebieten werden über die Erweiterung des EBZ-Sektors informiert.

Für Personen, die bereits eine Bewilligung für den Sektor 7 besitzen, ändert sich bis auf ein ausgebautes Angebot an Parkplätzen in der blauen Zone nichts.

Die Markierungen und Signalisationen werden, sofern es das Wetter zulässt, im November 2018 angepasst und wo nötig neu angebracht. Eine EBZ-Bewilligung ist jedoch erst ab 1. Januar 2019 erforderlich.

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner bei der Stadtpolizei St.Gallen an der Vadianstrasse 57 oder im Web unter www.stadtsg.ch/ebz.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Stadtpolizei St.Gallen

Für St.Gallen

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN