Kanton BS: Rentnerin händigt falscher Polizistin Goldbarren aus

Am 05.11.2018 wurde eine 78-jährige Frau Opfer von falschen Polizisten. Diesen gelang es, die Rentnerin zur Aushändigung von Goldbarren im Wert von CHF 40‘000.– zu bewegen.

Bereits seit einigen Tagen gehen beim Notruf der Kantonspolizei Meldungen von Personen ein, weil sie von „Kriminalpolizisten“ bzw. „Polizeibeamten“ aufgefordert wurden, ihnen aus Gründen der Sicherheit Geld und Wertsachen auszuhändigen.

Im vorliegenden Fall wurde die 78-Jährige über mehrere Stunden hinweg von einer Hochdeutsch sprechenden „Polizistin“ wiederholt telefonisch kontaktiert, weil die grosse Gefahr bestehe, dass ihr Geld zu Hause gestohlen werden könnte. Es seien nämlich Einbrecher im Quartier unterwegs, welche es auch auf sie abgesehen hätten.

Da die Frau lediglich CHF 800.– in ihrer Wohnung hatte, wurde sie aufgefordert, Wertsachen aus ihrem Banktresor zu holen. Die Rentnerin begab sich zur Bank und behändigte Goldbarren im Wert von CHF 40‘000.–. Anschliessend wurde sie telefonisch aufgefordert, mit einem Taxi an die Lindenhofstrasse zu fahren und dort die Wertsachen unter einem Container zu deponieren. Ein Polizist werde diese dann abholen und an einen sicheren Ort bringen.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter, ein Mann bzw. eine Frau, welche oft Hochdeutsch sprechen, nehmen über eine gefälschte Rufnummer1 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. die einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll.

Anschliessend werden Polizeibeamte bzw. Kriminalpolizisten am Wohnort vorbeikommen und das Bargeld, Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung nehmen und sicher deponieren. Die Täter kontaktieren ihre potentiellen Opfer auch in anderen Kantonen mit der Aufforderung, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich nach Basel zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben. Auch werden Personen in Basel angewiesen, in eine andere Stadt zu fahren, um dort das Geld auszuhändigen.

Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen.

1 „Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl“ einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

• Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
• Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton zu bringen
• Die Polizei verlangt nicht, dass Sie Ihren Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigen sollen
• Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Kontakt auf.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
• Werden Sie von verdächtigen Personen kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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