Kanton Aargau: Grossratskommission stimmt kantonalem Litteringverbot zu
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Einführung eines kantonalen Litteringverbots mit deutlicher Mehrheit zu.
Littering – das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen – ist in den Augen der UBV-Mitglieder nicht einfach nur ein Ärgernis, sondern verursacht hohe Kosten und richtet vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden an. In der Kommission herrscht deshalb Einigkeit darüber, dass Massnahmen zur Bekämpfung des Littering ergriffen werden müssen.
Ein Teil der Kommissionsmitglieder bezweifelt allerdings die Wirksamkeit eines kantonalen Litteringverbots. Schon heute sehen die meisten Gemeinden eine Busse für Littering vor. Da die Täter aber in flagranti überführt werden müssen, ist die Umsetzung solcher Verbote schwierig.
Die Kommission UBV stimmte einer kantonalen Regelung dennoch zu, empfiehlt dem Regierungsrat allerdings, eine Busse von 300 Franken anstatt von 100 Franken vorzusehen. Ein Antrag, die Busse auf 1’000 Franken festzusetzen, wurde von den UBV-Mitgliedern hingegen mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Kantonaler Nutzungsplan für den Schutz der Thermalquelle Bad Schinznach einstimmig genehmigt
Der vom Regierungsrat vorgeschlagene kantonale Nutzungsplan zum Schutz der Schinznacher Thermalquelle ist unter den Mitgliedern der Kommission UBV grundsätzlich unbestritten. Nach Klärung diverser technischer Fragen stimmte die Kommission UBV dem Vorschlag des Regierungsrats deshalb einstimmig zu.
Die Vorlagen werden voraussichtlich im Dezember 2018 im Grossen Rat behandelt.
Quelle: Kanton Aargau, Grosser Rat
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