Liechtenstein: Subventionsbeitrag beim Kauf eines Velohelms wird erhöht

Ab 1. Januar 2019 wird der Subventionsbeitrag beim Kauf eines Velohelmes von 30 auf 50 Franken erhöht. Die Verkehrssicherheit steht im Vordergrund.

Deshalb unterstützen die Kommission für Unfallverhütung, der Liechtensteiner Radfahrverband sowie die Landespolizei den Kauf eines Helmes neu mit CHF 50.-. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

• Der Käufer / die Käuferin muss in Liechtenstein wohnhaft sein.

• Pro Person kann jährlich nur ein Helm gekauft werden.

• Der Bezug muss bei einem Zweiradfachgeschäft in Liechtenstein erfolgen.

• Differenzbeträge bei günstigeren Velohelmen werden nicht ausbezahlt.

Fahrradhelme sollten auch auf kurzen Strecken getragen werden. Sehr wichtig ist, dass sie gut auf dem Kopf sitzen, denn nur so ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen sollte ein Velohelm alle paar Jahre ersetzt werden, da durch eine natürliche Alterung auch nicht sichtbare Schäden auftreten können.

In diesem Sinne wünschen die beteiligten Organisationen frohe Festtage und alles Gute für ein unfallfreies Jahr 2019.

 

Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Artikelbild: Symbolbild © Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein

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