Ordnungsbussen ab 1. Januar 2020 auch ausserhalb des Strassenverkehrs möglich
Künftig werden neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 von den Vernehmlassungsergebnissen der Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) Kenntnis genommen. Zusammen mit dem neuen Ordnungsbussengesetz (OBG) werden die OBV und die entsprechenden Bussenlisten auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
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