Oberägeri ZG: In Reh gefahren und einfach abgehauen
Ein Autofahrer hat sich nach einer Kollision mit einem Reh von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um das schwer verletzte Tier zu kümmern. Der Lenker konnte ermittelt werden und muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Am Donnerstagmorgen (17. Januar 2019), ca. um 07:00 Uhr, ist es auf der Kantonsstrasse R, zwischen Biberbrugg und Ratenpass zu einem Wildunfall gekommen. Ein Autolenker fuhr in ein Reh, welches die Strasse querte. Ohne sich um das schwer verletzte Tier zu kümmern und die Polizei zu informieren, entfernte er sich von der Unfallstelle.
Der fehlbare Lenker konnte wenig später jedoch ermittelt werden, da am Unfallort das Kontrollschild gefunden wurde. Beim Fahrer handelt es sich um einen 41-jährigen Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei der Befragung gab er an, nicht gewusst zu haben, was er machen muss und er deshalb das noch lebende Reh auf der Fahrbahn liegen gelassen zu haben.
Der 41-Jährige muss sich nun wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Das Reh wurde beim Zusammenprall so schwer verletzt, dass es wenig später starb.
Richtiges Verhalten bei Wildunfall
Die meisten Wildunfälle ereignen sich in der Abend- und Morgendämmerung. Gebiete mit Wildwechseln erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit. Quert ein Wildtier die Strasse folgen oft noch weitere Tiere. Rücksichtsvolles Fahren trägt zur Unfallverhütung bei. Bei einem Unfall gilt:
• Anhalten, Warnblinker stellen und die Unfallstelle sichern
• Die Polizei (Notruf 117) informieren
• Tier nicht anfassen, ob lebendig oder tot
• Einem angefahrenen Tier nicht folgen
Das richtige Verhalten trägt auch dazu bei, dass unnötige Schmerzen verhindert und das verletzte Tier, wenn nötig, rasch von seinen Qualen erlöst werden kann.
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Eric Isselee – shutterstock.com