16 Kilogramm Khat sichergestellt
Am 13. Februar 2019 stellten die Abfertigungsbeamten des Zollamts Lüneburg in einer Paketsendung aus Äthiopien 16 Kilogramm der Kaudroge Khat fest.
Angemeldet wurden 8 Packungen Tee mit einem Einzelgewicht von zwei Kilogramm je Packung.
Der 28-jährige Empfänger aus Seevetal gab nach mehrmaligem Nachfragen zu, dass es sich beim dem Paketinhalt um Khat handelt. Die Drogen wurden sichergestellt. Gegen den Empfänger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstosses gegen das Betäubungs-mittelgesetz eingeleitet.
Der Strassenverkaufswert beträgt rund 2.000 Euro. Die weitere Sachbearbeitung führt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen.
Zusatzinformation
Bei dem Betäubungsmittel Khat handelt es sich um eine Pflanze mit berauschender Wirkung, die aus Afrika stammt und gekaut wird. Das in den Pflanzenteilen enthaltene Cathinon unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Die Einfuhr, der Besitz und Handel von Khat ist in Deutschland verboten. Der Wirkstoff in den Pflanzenteilen ist im Verhältnis zu anderen Drogen sehr gering, sodass mehrere Kilogramm Khat benötigt werden, um annähernd die gleiche Wirkung zu erzielen. Khat kann psychisch abhängig machen und massive gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Quelle: Hauptzollamt Hannover
Bildquelle: Hauptzollamt Hannover