Elefantenfuß sichergestellt

Am 14.02.2019 stellten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen bei einem 53-jährigen Beschuldigten in Bergisch-Gladbach einen als Hocker umgearbeiteten Elefantenfuß sicher.

Zuvor war bei der Zollfahndung Essen der Hinweis eingegangen, dass auf einem Kleinanzeigenportal ein mit Müllsäcken verhüllter Hocker zum Verkauf angeboten werde, bei dem es sich tatsächlich um einen präparierten Elefantenfuß handele.

Die Staatsanwaltschaft Köln leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Elefanten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders und streng geschützte Tierart, deren Vermarktung grundsätzlich verboten ist.



Die Zollfahnder ermittelten die Identität des Verkäufers und fanden bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten in Bergisch-Gladbach in dessen Garage den zum Hocker umfunktionierten Elefantenfuß. Der Beschuldigte besaß weder eine Vermarktungsbescheinigung noch eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden.

 

Ort: Essen / Bergisch-Gladbach / Köln
Quelle: Zollfahndungsamt Essen
Bildquelle: Zollfahndungsamt Essen

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