Kanton SH: Betrüger fordern Geld am Telefon – Warnung

In den letzten Februartagen 2019 häufen sich im Kanton Schaffhausen Meldungen von mutmasslichen Betrugsversuchen bzw. Telefonanrufe in dieser Sache.

Die Schaffhauser Polizei mahnt zur Vorsicht und zu einer gesunden Portion Misstrauen.

Bei der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei haben sich in den letzten Februartagen 2019 mehrere Personen aus dem Kanton Schaffhausen gemeldet, die – aller Wahrscheinlichkeit nach – von mutmasslichen Betrügern telefonisch kontaktiert wurden. Vollendete Betrugsdelikte sind aktuell bei der Schaffhauser Polizei keine registriert worden.

Durch geschickte Gesprächsführung bringen Betrüger Einzelheiten über das Umfeld und die Familienverhältnisse der von ihnen angerufenen Personen in Erfahrung. Mit diesem Wissen versuchen sie allfällige Zweifel der Hilfsbereiten zu zerstreuen. Aufgrund einer vorgetäuschten Notlage bitten sie in der Folge um einen angeblich dringend benötigten Geldbetrag. Das Geld wird dann üblicherweise durch eine Drittperson an einem vereinbarten Ort in Empfang genommen. Die Täterschaft verspricht das Geld in wenigen Tagen zurückzubringen, verschwindet jedoch mit dem Ersparten auf Nimmerwiedersehen.

Wer solche Anrufe erhält, wird gebeten, dies umgehend der Schaffhauser Polizei – Telefonnummer +41 52 624 24 24 – zu melden. Zudem kann – unter Umständen – mit gezielten Rückfragen (z.B. Wann haben wir uns das letzte Mal gesehen? Von wo habe ich dir die letzte Postkarte gesendet?) herausgefunden werden, ob es sich um „richtige“ Verwandte/Bekannte handelt.
Angehörige von älteren Mitmenschen werden gebeten, diese auf die Gefahr eines Betruges insbesondere auch Enkeltrickbetruges hinzuweisen. Die Schaffhauser Polizei verweist in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechende Präventionsbroschüre „Sicherheit im Alter.“

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Beat R. Kälin

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