Betrügerisches Ehepaar erhält für Leistungsbetrug Haftstrafe
Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden gegen ein Ehepaar wegen Leistungsbetrugs Haftstrafen erlassen.
Gegen die Beschuldigte Ehefrau wurde ein Strafbefehl über 11 Monate Freiheitsstrafe und gegen den Beschuldigten Ehemann ein Strafbefehl über 1 Jahr und 6 Monate verhängt. Die Haftstrafe der Frau wurde zu 3 Jahren und die des Mannes zu 4 Jahren Bewährung ausgesetzt.
So lautet das Urteil für ein Ehepaar aus dem Großraum Osnabrück. Die beiden Leistungsbezieher lebten in einer Bedarfsgemeinschaft und erzielten durch Ihre selbstständige Tätigkeit als Schrottsammler nebenbei Einnahmen. Dadurch erhielten die Beiden zu Unrecht 26.601 EUR Sozialleistungen. Ihren monatlichen Verdienst gaben die Beiden Leistungsbezieher bei dem Jobcenter des Landkreises Osnabrück mit durchschnittlich 464 EUR an. Später erfolgte eine Korrektur wonach es hingegen 514 EUR gewesen sein sollten. Diese Angaben erschienen dem Jobcenter jedoch nicht realistisch und es war davon auszugehen, dass die Beschuldigten über wesentlich höhere Einnahmen verfügten.
Prüfungen bei verschiedenen Schrottverwertern im Landkreis Osnabrück ergaben, dass die Beschuldigten regelmäßig Altmetalle bei den Rohstoffbetrieben ablieferten und Einnahmen von ca. 59.000 EUR erzielten.
Das erzielte Einkommen wurde dem Leistungsträger nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt. Dieser wurde dadurch getäuscht, denn er ging davon aus, dass unter Berücksichtigung des zusätzlichen Antrags „EKS“ -Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten, ein Leistungsanspruch nach dem SGB II in voller Höhe bestand.
Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Bildquelle: Hauptzollamt Osnabrück