Unbelehrbare Urkundenfälscherin

Eine Streife des Zolls kontrollierte am Montag eine 42-jährige Deutsche im RE 4717 auf der Fahrt von Offenburg nach Karlsruhe.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Dame durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden zur Festnahme ausgeschrieben war. Zur weiteren Bearbeitung wurde die Dienststelle der Bundespolizei am Karlsruher Hauptbahnhof aufgesucht.

Aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Baden-Baden ging hervor, dass die Dame wegen Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt wurde. Demnach konnte sie mit der Zahlung von 3600 Euro der 80-tägigen Haftstrafe entgehen. Hierzu sah sich die Frau imstande und bezahlte den Betrag.

Noch konnte die Dame die Dienststelle jedoch nicht verlassen. Auf der Dienststelle wies sie sich mit einem deutschen Personalausweis aus. Dieser zeigte deutlich erkennbare, händische Veränderungen. Der Ausweis wurde sichergestellt und zur weiteren Prüfung einer Urkundenfachkraft übermittelt.

Die Frau erwartet, nachdem sie kurz zuvor die Strafe wegen Urkundenfälschung beglichen hat, nun schon die nächste Anzeige in gleicher Sache.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Artikelbild: Symbolbild (© Christian Horz – shutterstock.com)

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