Kanton St.Gallen: Tötungsdelikt Ylenia (†5) – Verfahren wird nicht wieder aufgenommen

Am Donnerstag (07.03.2019) haben die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei St.Gallen an einer Medienorientierung Stellung genommen zur Berichterstattung im Fall Ylenia, wie sie aktuell von einzelnen Medien betrieben wird.

Es wurde aufgezeigt, dass alles Wesentliche sorgfältig untersucht wurde und die Wiederaufnahme des Falls nicht gerechtfertigt ist. Urs Hans von Aesch war der alleinige Täter. Neue Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei trotzdem jederzeit entgegen.

Bislang bekannte Fakten

Die zum Tatzeitpunkt 5jährige Ylenia wurde am Vormittag des 31. Juli 2007 letztmals in Appenzell lebend gesehen. Danach wurde sie entführt, durch Toluol vergiftet und ihre Leiche im Hartmannsholz in Oberbüren vergraben. Die breit angelegte Untersuchung der Strafverfolgungsbehörden ergab damals zweifelsfrei, dass Urs Hans Von Aesch der Täter war. Dieser nahm sich noch am Tag des Verschwindens von Ylenia mittels eines selbst gebastelten Schussapparats im Wald bei der Billwilerhalde in der Umgebung von Oberbüren das Leben. Nach umfangreichen Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Urs Hans Von Aesch am 25. Juli 2008 zufolge Todes ein.

Neue, medial erhobene Spekulationen

Seit dem 27. Februar 2019 verbreiteten gewisse Medien den Vorwurf, die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hätten im Fall ‚Ylenia‘ unsorgfältig gearbeitet. Namentlich habe man Zeugen nicht ernst genommen oder deren Aussagen falsch gewürdigt. Als Resultat davon hätten die Strafverfolgungsbehörden die Mittäterschaft von zwei Männern ausser Acht gelassen und seien fälschlicherweise von einer Alleintäterschaft des Urs Hans Von Aesch ausgegangen. Der Mittäterschaft wurden in den fraglichen Medien sowohl ein durch Schüsse von Urs Hans von Aesch am 31. Juli 2007 verletztes Opfer wie auch ein mittlerweile verstorbener Mann verdächtigt. Der Suizid von Urs Hans von Aesch wurde medial ebenfalls angezweifelt und stattdessen als Tötungsdelikt dargestellt.

Präsentierung der Faktenlage durch Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Strafverfolgungsbehörden haben den prozessualen Auftrag, Falschdarstellungen und Gerüchte zu dementieren und richtig zu stellen. Zu diesem Zweck und um das möglicherweise erschütterte Vertrauen der Öffentlichkeit in die Strafverfolgung des Kantons zu stärken, traten am Donnerstag der Erste Staatsanwalt des Kantons und der Leiter Kriminalpolizei der Kantonspolizei St.Gallen vor die Medien. Sie zeigten auf, dass die Strafverfolgungsbehörden während knapp eines Jahres sorgfältigst gearbeitet und alles Wesentliche untersucht hatten. Namentlich wurden zahlreiche Spuren gesichert und ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass etwa im weissen Lieferwagen von Urs Hans Von Aesch sowohl im Lade- als auch im Fahrerraum ausschliesslich Spuren von ihm selber und von Ylenia waren. Dasselbe gilt für Ylenias persönliche Gegenstände und das Werkzeug, mit dem ihre Leiche begraben wurde. Zusammengefasst war keine einzige Spur vorhanden, welche einer Drittperson hätte zugeordnet werden können.

Entgegen den erhobenen Vorwürfen wurden auch alle bekannten Zeugen (teils mehrfach) befragt. Die Polizei ging mehr als 1’500 Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Dabei musste sie allerdings feststellen, dass eine grosse Zahl dieser Hinweise nicht den Tatsachen entsprach. Namentlich bei zwei in der aktuellen Berichterstattung zitierten angeblichen Hauptzeugen zeigte sich, dass deren Erinnerungen mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Ereignis überraschenderweise immer konkreter wurden und weder mit früheren eigenen Aussagen noch mit Aussagen weiterer Zeugen oder der Spurenlage übereinstimmten.

Schliesslich zeigte der Leiter der Kriminalpolizei auf, dass auf Grund der kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen auch am Suizid von Urs Hans Von Aesch kein Zweifel bestehen kann. Auf seiner Leiche, insbesondere der Hand, wurden Schmauchspuren gesichert. Auf der Suizidwaffe befanden sich lediglich Spuren von Urs Hans von Aesch. Auch die übrige Spurenlage vor Ort dokumentierte einen Suizid – so insbesondere der Verlauf der Schussbahn und der Auffindort der Leiche in Bezug auf die erfolgte Schussabgabe. Daneben hatte Urs Hans Von Aesch unmittelbar vor seinem Tod mit diversen Personen telefoniert und diesen gegenüber seinen Tod angekündigt.

Keine Wiederaufnahme

Nachdem die von den Strafverfolgungsbehörden zusammengetragenen Fakten sämtlichen Spekulationen, welche derzeit im Umlauf sind, widersprechen und insbesondere eine angebliche Mittäterschaft klarerweise ausschliessen, ist eine Wiederaufnahme des Falls Ylenia juristisch nicht möglich, da keine Wiederaufnahmegründe vorhanden sind. Es gibt keinen begründeten Tatverdacht gegen eine andere Person als gegen Urs Hans Von Aesch. Trotzdem wies der Leiter der Kriminalpolizei darauf hin, dass neue Hinweise aus der Bevölkerung von der Polizei jederzeit entgegengenommen und zwecks Beurteilung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton St.Gallen
Titelbild: izzzy71 – shutterstock.com

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