Kanton AG: Ausweisentzüge nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung
In Leibstadt fuhr am Freitagmittag eine 29jährige Grenzgängerin so schnell, dass ihr die Kantonspolizei den Führerausweis auf der Stelle abnahm. Gestern Samstag wurden in Würenlos zwei weiteren Schnellfahrern die Ausweise umgehend entzogen.
Die Kantonspolizei Aargau führte am Freitag, 08.03.2019 auf der Rheintalstrasse in Leibstadt eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Strasse gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Kurz nach 13.00 Uhr erfasste der Polizist einen Personenwagen mit 148 km/h. Am Steuer befand sich eine 29jährige Grenzgängerin aus Deutschland. Aufgrund der überaus hohen Geschwindigkeit wurde die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach orientiert. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, der auch als ‚Raserartikel‘ bekannt ist.
Gleichzeitig ordnete sie die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an. Zudem wurde der Fahrzeuglenkerin der Führerausweis entzogen.
Weitere Führerausweise auf der Stelle abgenommen
Ebenfalls nicht mehr weiterfahren durften zwei Automobilisten, die am Samstagmittag in Würenlos mit 145 km/h, resp. mit 130 km/h – statt der erlaubten 80 km/h – unterwegs waren. Im Weiteren mass die Kantonspolizei drei Automobilisten, welche zwar deutlich schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit waren. Sie durften ihre Fahrt aber nach der Verzeigung einstweilen fortsetzen, werden aber mit dem Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt rechnen müssen.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau