Unfallopfer mit Handy aufgenommen

Das eingeklemmte Unfallopfer war noch nicht einmal aus dem Fahrzeug geborgen – dennoch wollte ein 50-Jähriger gestern in Borken nicht davon ablassen, seine Handykamera auf das Geschehen zu richten.

Der Unfall hatte sich gegen 14.55 Uhr auf dem Butenwall ereignet. Eine 18-Jährige wollte mit ihrem Wagen von einem Parkplatz auf die Straße einbiegen. Dabei stieß sie mit dem Fahrzeug einer 50-Jährigen zusammen. Die Wucht des Aufpralls schleuderte das Fahrzeug der 18-Jährigen gegen einen weiteren Wagen. Die junge Borkenerin wurde dabei eingeklemmt.

Während der Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr begann ein Mann, die Szenerie mit seinem Smartphone aufzunehmen. Polizeibeamte forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Dem folgte der Mann nur widerwillig: Er begründete seine Aufnahmen damit, der Halter des zweiten beteiligten Fahrzeuges und Ehemann der Fahrerin zu sein. Die Beamten sprachen schließlich einen Platzverweis gegen den 50-Jährigen aus. Kräfte der Feuerwehr gelang es unterdessen, die 18-Jährige aus dem Wagen zu befreien. Sie erlitt bei dem Unfall ebenso wie die zweite Fahrerin leichte Verletzungen. Beide kamen in ein Krankenhaus, das sie nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnten. Der 50-Jährige muss sich nun mit den Folgen einer Strafanzeige auseinandersetzen – der Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Borken
Artikelbild: Symbolbild (© FooTToo – shutterstock.com)

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