Tränengaspatrone in Schule abgefeuert - Nachtrag
Der 15-Jährige hatte in seiner Vernehmung angegeben, die Gaspistole ohne das Wissen seiner Eltern aus einem Versteck geholt und mit zur Schule genommen zu haben.
Des Weiteren gab er an, dass er die Waffe, die geladen und entsichert war, in seinem Rucksack transportiert habe.
Kurz nach Betreten der Schule habe sich der Schuss ohne sein Zutun unabsichtlich gelöst, die Pistole habe sich dabei noch in dem Rucksack befunden.
Die kriminaltechnische Untersuchung des Rucksacks bestätigt die Aussage des Jugendlichen.
Siehe auch hier.
Quelle: Kreispolizeibehörde Borken
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