Tierschädel im Postpaket - Beamte finden geschützten Seebärenschädel
Am 06. Februar 2019 entdeckten Beamte des Zollamtes Taucha bei der Kontrolle einer Postsendung aus Uruguay den Schädel einer geschützten Robbenart.
Laut Angabe des Anmelders sollte der Schädel von einem südamerikanischen Seebären stammen.
Zur Bestimmung der Art und des dazugehörigen Schutzstatus wurde der Schädel durch Experten der Universität Hamburg begutachtet. Diese bestätigten die Angabe des Anmelders.
Der südamerikanische Seebär (Arctocephalus australis) ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt. Die für eine Einfuhr in die Europäische Union erforderlichen Dokumente konnten nicht vorgelegt werden. Die Einziehung des Schädels wurde angeordnet.
Zusatzinformation: Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen besteht seit 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). In Deutschland ist es seit 1976 gültig. Bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Circa 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind derzeit gelistet.
Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Im vergangenen Jahr wurden dabei allein durch Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen von Kontrollen 1.823 artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sichergestellt.
Quelle: Hauptzollamt Dresden
Bildquelle: Hauptzollamt Dresden