Bundesrat verabschiedet ersten Bericht zur Bedrohungslage gemäss neuem NDG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 den ersten Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet.

Darin beurteilt werden die im NDG genannten Bedrohungen und sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Laut dieser Beurteilung, die erstmals in dieser Form publiziert wird, haben sich die Bedrohungen für die Schweiz seit dem sicherheitspolitischen Bericht 2016 zwar nicht wesentlich verändert; sie haben aber teilweise stark an Kontur gewonnen.

Gemäss dem neuen Nachrichtendienstgesetz (Art. 70 NDG) beurteilt der Bundesrat jährlich die Bedrohungslage der Schweiz und informiert die eidgenössischen Räte sowie die Öffentlichkeit. Diese Beurteilung war bisher Teil des Geschäftsberichts des Bundesrats und stützte sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Neu veröffentlicht der Bundesrat seine Einschätzung der Bedrohungslage separat im Bundesblatt.

Der Bericht wurde vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erstellt. Er bezieht sich auf die im NDG genannten Bedrohungen sowie auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Zudem werden die wichtigsten Aussagen des Berichts des Bundesrats vom 24. August 2016 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überprüft.

Seit der letzten Publikation des Sicherheitspolitischen Berichts haben sich die Bedrohungen für die Schweiz im Wesentlichen nicht geändert. Sie haben aber teilweise stark an Kontur gewonnen. Im sicherheitspolitischen Brennpunkt stehen nach wie vor die erhöhte Terrorbedrohung durch dschihadistische Akteure, namentlich den „Islamischen Staat“, der intensive und aggressive Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – einschliesslich Cybermitteln – durch mehrere Staaten sowie wachsende regionale Spannungen mit globalen Konsequenzen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Harvepino – shutterstock.com

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