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Fünf Polizeibeamte durch Asylbewerber verletzt – „Täter haben Asylrecht verwirkt!“

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen von drei Asylbewerbern aus Nigeria in einer Gemeinschaftsunterkunft in Stephansposching (Niederbayern), bei denen fünf Polizeibeamte verletzt wurden, haben die Täter nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ihr Asylrecht verwirkt.

„Das Asylrecht ist kein „Freibrief“ für Straftaten“, sagt Landesvorsitzender Rainer Nachtigall.

„Wer bei uns Schutz vor Gewalt und Verfolgung in seinem Heimatland sucht, dann aber als Asylbewerber regelrechte Revolten anzettelt, Barrikaden aufbaut und Polizeibeamte beleidigt, bespuckt und verletzt, kann sich nicht mehr auf den Schutz des Asylrechts berufen.“

Der DPolG-Vorsitzende sagt, dass Bayerns Polizei durch die Einsätze in Asyleinrichtungen stark belastet ist. „Der Grund für gewalttätige Ausschreitungen sind häufig Konflikte unter den Asylbewerbern oder Amtshandlungen der Polizei in den Unterkünften. Dabei kommt es dann immer wieder zu solchen Solidarisierungen und Gewaltausbrüchen der Bewohner gegen die Polizei.“

 

Quelle: DPolG Bayern
Titelbild: Symbolbild © Pradeep Thomas Thundiyil – shutterstock.com

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