Keine Rettungsgasse gebildet

Aufgrund eines brennenden Pkw auf der B9 / Abfahrt Speyer-Nord stockte der Verkehr auch auf der Gegenfahrbahn in Richtung Ludwigshafen.

Während der Anfahrt zu einem Einsatz mussten die Polizei dabei bedauerlicherweise feststellen, dass eine gebildete Rettungsgasse nur eingeschränkt zu befahren war.

Den Grund dafür setzten 3 Sattelzugmaschinen, welche die B9 trotz bestehendem Überholverbot mindestens über einen Kilometer lang auf der linken Fahrspur befuhren. Von den Sattelzugmaschinen wurden Lichtbilder gefertigt. Gegen die nachträglich zu ermittelnden Fahrer wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das die Verantwortlichen nun erwartende Bußgeld für das nicht vorschriftsmäßige Bilden einer Rettungsgasse liegt dabei bei mindestens 200 EUR und einem Eintrag mit 2 Punkten in das Fahreignungsregister.

 

Zeit: 03.06.2019, 06:20 – 06:30 Uhr
Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen
Artikelbild: Symbolbild (© Robson90 – shutterstock.com)

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