Festnahme wegen 8 Monaten Freiheitsstrafe
Weil er zu seinem Haftantritt nicht erschienen war wurde ein 41-Jähriger durch die Bundespolizei festgenommen.
Gegen den deutschen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Pforzheim zur Vollstreckung der 8-monatigen Freiheitsstrafe vor.
Der 41-Jährige wurde am Dienstagmittag von den Schweizer Behörden nach Deutschland rücküberstellt, da er in der Schweiz mehrfach straffällig geworden war. Am Übergang Weil am Rhein-Autobahn wurde der Mann durch die Bundespolizei übernommen und im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorliegen. Neben der 8-monatigen Freiheitsstrafe wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz war auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 1030 Euro wegen Amtsanmaßung zu vollstrecken. Die geforderte Geldstrafe konnte der 41-Jährige begleichen. Aufgrund der offenen Freiheitsstrafe wurde er jedoch durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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