Festnahme wegen 8 Monaten Freiheitsstrafe

Weil er zu seinem Haftantritt nicht erschienen war wurde ein 41-Jähriger durch die Bundespolizei festgenommen.

Gegen den deutschen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Pforzheim zur Vollstreckung der 8-monatigen Freiheitsstrafe vor.

Der 41-Jährige wurde am Dienstagmittag von den Schweizer Behörden nach Deutschland rücküberstellt, da er in der Schweiz mehrfach straffällig geworden war. Am Übergang Weil am Rhein-Autobahn wurde der Mann durch die Bundespolizei übernommen und im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorliegen. Neben der 8-monatigen Freiheitsstrafe wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz war auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 1030 Euro wegen Amtsanmaßung zu vollstrecken. Die geforderte Geldstrafe konnte der 41-Jährige begleichen. Aufgrund der offenen Freiheitsstrafe wurde er jedoch durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Artikelbild: Symbolbild (© Dennis Gross – shutterstock.com)

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