Ein Strafverfahren, das unter die Haut geht

Insgesamt 2.630 Tätowiernadeln fand der Zoll am Düsseldorfer Flughafen am 11.06.2019 bei einer 28-jährigen Reisenden aus China.

Bei der Kontrolle ihres Gepäcks fielen den Beamten sofort viele Pakete auf, die sich im Koffer der chinesischen Staatsbürgerin befanden. Darauf angesprochen gab sie an, dass es sich um Tätowiernadeln handeln würde, sie diese aber lediglich als Gastgeschenke für ihre Freunde dabei habe.

Aufgrund der schieren Menge der Nadeln, hegte der Zoll jedoch Zweifel an dieser Aussage. Eine kurze Nachforschung ergab zudem, dass es sich bei der Dame um eine Onlinehändlerin für eben jene Tätowiernadeln handelte. Daraufhin wollte sie sich nicht mehr zum Sachverhalt äußern. Der Zoll leitete daher noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen die Reisende ein. Der Wert der Nadeln beläuft sich auf ca. 1.200 EUR.

„Für den Zoll am Düsseldorfer Flughafen war dies der erste Aufgriff dieser Art.“ sagt Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf. „Bei dieser enormen Menge an Nadeln ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese nur an Familie und Freude verschenkt werden sollten. Tatsächlich vermuten wir eine gewerbliche Einfuhr.“


Tätowiernadeln 2/2 Foto: Zoll

 

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf
Bildquelle: Zoll

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