Schwerer Sozialleistungsbetrug durch türkischen Staatsbürger
Der fremdenpolizeilichen Erhebungs- und Einsatzgruppe ist es gelungen, einen Fall von Sozialleistungsbetrug aufzudecken. Es handelt sich um die unrechtmäßige Beziehung von monetären Sozialleistungen durch einen türkischen Staatsbürger, der Schaden beträgt ca. 17.000 Euro.
Die Ermittlungen zu diesem Fall begannen aufgrund einer Überprüfung wegen des Verdachtes einer Scheinmeldung durch den Erhebungsdienst des AMS. Im Zuge der Erhebungen konnte der Reisepass des türkischen Notstandshilfebeziehers in Augenschein genommen werden.
Hier stellten die Beamten fest, dass sich der Betroffene nachweislich 12 Monate in den überprüften 15 Monaten in der Türkei aufgehalten hat. Er kam nachweislich lediglich für Behördenwege sowie für die Verlängerungsanträgen auf Notstandshilfe nach Wien.
Nach Vorlage der Beweise zeigte sich der Beschuldigte bei der Vernehmung geständig und gab an, dass er seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie in der Türkei über die österreichischen Sozialgelder finanziert. Weder er noch seine Familie würden einer Arbeit nachgehen. Er habe die Auslandsaufenthalte nicht dem AMS gemeldet, da es sonst zu einer Einstellung der Leistungen gekommen wäre. Durch ihn wurden gesamt 17.000 Euro zu Unrecht bezogen. Mittlerweile hat er einen Pensionsantrag in Österreich gestellt. Die Anzeige erfolgte auf freiem Fuße.
Nach der Gründung des Projektes „Task Force Sozialleistungsbetrug“ (TF SOLBE), angesiedelt im BMI, wurde die Fremdenpolizeiliche Erhebungs- und Einsatzgruppe mit der Bearbeitung von Sozialleistungsbetrugsfällen im fremdenpolizeilichen Bereich beauftragt.
Quelle: LPD Wien
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