13.000 Kilogramm Kaffee sichergestellt

Bei der Kontrolle eines bulgarischen LKW mit Kühlauflieger, der auf der Bundesautobahn 17 nach Deutschland einreiste, fanden Dresdner Zöllner 33 Palletten mit Röstkaffee vor.

Die Ladung sollte von Bulgarien in die Niederlande verbracht werden. Doch die Zöllner stellten bei Durchsicht der mitgeführten Frachtpapiere mehrere Unstimmigkeiten fest. Darüber hinaus fehlte ein ganz wichtiges Papier, nämlich der Nachweis, dass der Kaffee unter Steueraussetzung innerhalb der Europäischen Union transportiert werden darf. Denn Kaffee gehört zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Also hieß es, genauer nachzuschauen.

Zu diesem Zweck wurde der LKW an das Zollamt nach Dresden gebracht, um die gesamte Ladung zu überprüfen. Hierfür wurde das THW Dresden um Unterstützung gebeten. Am Ende stellten die Zöllner über 13.000 Kilogramm Kaffee sicher. Der Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 30.000 Euro.

Zusatzinformation: Bei der Steuer auf Kaffee und kaffeehaltige Waren handelt es sich um eine rein nationale Verbrauchsteuer. Soll die Verbrauchsteuer vorerst nicht entrichtet werden, können verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedsstaat befördert werden. Diese Möglichkeit steht nur Gewerbetreibenden offen und muss unter Verwendung eines entsprechenden Formulars bereits vor der Durchfuhr angezeigt werden. Ausführliche Informationen zum Thema sind unter www.zoll.de zu finden.

 

Quelle: Hauptzollamt Dresden
Bildquelle: Hauptzollamt Dresden

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