Zoll am Frankfurter Flughafen deckt Schmuggel von 184 kg unversteuertem Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr auf

Insgesamt 184 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak aus Dubai stellte der Zoll am Frankfurter Flughafen am 07. Juni sicher. Bei der Kontrolle des Gepäcks von Reisenden eines Fluges aus Bahrain befragte eine Zollbeamtin drei Französinnen im Alter zwischen 23 und 36 Jahren im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nach dem Inhalt ihrer Koffer.

„Die Frauen gaben an, Wasserpfeifentabak dabeizuhaben, den sie für einen Bekannten in Paris mitbringen sollten“, so Lena Drechsel, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

In den insgesamt 11 Gepäckstücken fand der Zoll 184 Tüten Tabak der Marke „Al Fakher“. Der geschmuggelte Tabak hatte einen Warenwert von 3.312 Euro. Der so verhinderte Steuerschaden beträgt 8.876,05 Euro. Gegen die Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Tabak wurde beschlagnahmt und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Zusatzinformation: Im Jahr 2018 gab es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main es eine Häufung von Tabakschmuggel im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Fälle aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro. Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.


Zollemblem

 

Quelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main
Bilderquelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main

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