Kanton Aargau: Vorsicht beim Feuern im Freien ist geboten

Kein generelles Feuer- oder Feuerwerksverbot auf den 1. August zu erwarten

Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Bevölkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme.

Gerade beim Feuern im Freien gilt es, entsprechende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten und im Wald einzig die befestigten Feuerstellen zu nutzen (Stufe 3 von 5). Die Lage wird durch den KFS am Montag neu beurteilt und allenfalls die Gefahrenstufe erhöht. Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist nicht zu rechnen.

Aufgrund der erneuten Hitze der letzten Tage und der Trockenheit der Böden besteht im Kanton Aargau grosse Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Da nach den prognostizierten Gewittern am Wochenende weiterhin trockene und warme Wetterverhältnisse zu erwarten sind, rufen der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Freien auf.

Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Massnahmen zu treffen:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weg- werfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald

Regionale Verschärfungen möglich

Die heute durch den KFS ausgesprochene Mahnung zur Vorsicht gilt für den gesamten Kanton. Regional sind die Verfügungen der einzelnen Gemeinden zu beachten, die selbstständig Verbote und Weisungen erlassen können. Die Bevölkerung wird deshalb angehalten, sich bei der jeweiligen Gemeinde über weitergehende Verhaltensanweisungen zu informieren und diesen Folge zu leisten.

Neubeurteilung der Lage erfolgt am Montag

Um die aktuelle Lage zu entschärfen, reichen kleine, lokale Gewitter nicht aus. Ob die am Wochenende prognostizierten Niederschläge mengenmässig genügend Regen bringen, wird am Montag durch den KFS neu beurteilt. Sollte die Trockenheit anhalten, ist mit dem Erlass von einem bedingten Feuerverbot zu rechnen (Gefahrenstufe 4 von 5). Zudem wird die Bevölkerung angehalten, bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen Zurückhaltung zu üben.

Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist vor- erst nicht zu rechnen (Stufe 5). Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen und es ist ein Sicherheitskonzept mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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