Verkehrskontrolle zweier Traktoren - Untersagung der Weiterfahrt aufgrund von Zulassungsverstößen und ungesicherter Ladung

Am 31.07.2019 befanden sich die Beamten des Besonderen Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow während der Streife im Bereich Demmin.

Während der Streife auf der L 271, am Ortseingang Hohenmockern fiel den Beamten gegen 10:00 Uhr aus Richtung Tenzerow kommend ein Ackerschlepper samt Anhänger auf, dessen Fahrer ganz offensichtlich die Ladung nicht richtig gesichert hatte. Der auf dem Anhänger befindliche Mist war erkennbar zu hoch geladen und nicht ausreichend gesichert.

Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle und hielten den Fahrer, einen 56-jährigen Landwirt aus der Region, an. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass der Fahrer keine Fahrzeugpapiere und den Führerschein mitführte. Des Weiteren erfüllte der mitgeführte Anhänger nicht die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Nutzung. Außerdem besaß der Anhänger kein eigenes Kennzeichen, sondern nur ein Wiederholungskennzeichen ohne entsprechende Plakette zur Hauptuntersuchung. Die erforderlichen Beschilderungen am Anhänger fehlten. Die Weiterfahrt wurde dem Landwirt daraufhin untersagt. Er muss nun zunächst die erforderlichen Unterlagen sowie die zulassungsrechtlichen Genehmigungen beibringen. Solange wurde die Nutzung des Anhängers untersagt.

Nur ca. eine Stunde später fiel den Beamten erneut eine landwirtschaftliche Zugmaschine, dieses Mal in Leistenow, auf. Der Fahrer wurde zur Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Der Fahrer des Ackerschleppers, ein 44-jähriger Landwirt, hatte es versäumt, die geladenen Strohballen ausreichend für den Transport auf dem Anhänger zu sichern. Auch in diesem Fall konnte der Fahrer keine Fahrzeugpapiere oder seinen Führerschein vorlegen. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass auch in diesem Fall die rechtlichen Voraussetzungen für die zulassungsfreie Nutzung des Anhängers fehlten, amtliche Kennzeichen und die erforderliche Hauptuntersuchung fehlten sowie Beschilderungen am Anhänger nicht vorhanden waren. Auch diesem Landwirt wurde die Weiterfahrt untersagt.

In beiden Sachverhalten ermitteln nun die Beamten der Kriminalpolizei wegen der Verstöße gegen das Zulassungsrecht sowie der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Straßenverkehrsordnung.

Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des AVPR Altentreptow werden auch weiterhin landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrollieren.

Die Polizei weist darauf hin, dass zunächst die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor ein landwirtschaftlicher Anhänger zulassungsfrei betrieben werden kann. Hierfür ist ein Nachweis über den landwirtschaftlichen Betrieb, den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt und damit einhergehend eine Einzelgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis einzuholen. Das Fahrzeuggespann – der Ackerschlepper samt Anhänger – muss dann entsprechend gekennzeichnet sein. Unter anderem müssen sich Kennzeichnungen über die FIN und das Fabrikschild am Fahrzeug befinden, ein Geschwindigkeitsschild an der Rückseite des Anhängers „25 km/h“ muss ebenfalls angebracht sein.

Außerdem ist auf die vorgeschriebene Ladungssicherung zu achten. Es nützt nichts, zum Beispiel geladene Strohballen mit nur einem Gurt, der längs in der Mitte verläuft, zu sichern. Die seitlichen Ballen werden dadurch nicht erfasst und sind dann ungesichert.

Für Fragen, insbesondere zum Zulassungsrecht und zur Ladungssicherung sind die Beamten des besonderen Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow unter der Telefonnummer 03961 – 25 78 224 erreichbar.



 

Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg
Bilderquelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg

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