Versuchter Mord: Frau (71) stößt ihrem Ehemann (72) Küchenmesser in den Rücken
Am Sonntagabend (04.08.2019) wurde ein 72-jähriger Mann bei einem Familienstreit in Mettendorf/Eifel mit einem Messer schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen seine 71-jährige Ehefrau eingeleitet.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der bisherigen Ermittlungen soll sich der Geschädigte gegen 19:00 Uhr im Arbeitszimmer des von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Wohnhauses in Mettendorf aufgehalten haben, als seine 71-jährige Ehefrau das Zimmer betreten und ihm mit einem großen Küchenmesser unvermittelt einen kräftigen Stich in den Rücken versetzt habe.
Trotz seiner Verletzung gelang es dem Geschädigten, über den Notruf die Polizei zu verständigen. Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bitburg, die unverzüglich zum Tatort eilten, fanden den Geschädigten stark blutend in der Wohnung. Die Beschuldigte konnte widerstandslos festgenommen werden. Sie hatte sich noch vor Eintreffen der Polizei selbst Schnittverletzungen an den Handgelenken beigebracht.
Der Geschädigte erlitt eine schwere Stichverletzung im Rückenbereich, bei der die Lunge verletzt wurde. Er musste intensivmedizinisch behandelt werden, ist jedoch inzwischen wieder stabil. Aufgrund der Schwere der Verletzung hält es die Staatsan-waltschaft nach vorläufiger Bewertung für wahrscheinlich, dass die Beschuldigte in der Absicht handelte, ihrem Ehemann eine tödliche Verletzung beizubringen. Das genaue Motiv für die Tat ist noch nicht abschließend geklärt. Hintergrund dürfte nach den bisherigen Erkenntnissen eine schwere psychische Erkrankung der Beschuldigten sein.
Die Staatsanwaltschaft hat die einstweilige Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Sie wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt werden.
Die Ermittlungen, im Rahmen derer insbesondere auch die Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten zu klären sein wird, dauern an.
Quelle: Staatsanwaltschaft Trier
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