Rund 8.500 Euro ALG II zu Unrecht bezogen – 8 Monate auf Bewährung

Nach Ermittlungen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Freiburg, verhängte das Amtsgericht Freiburg gegen einen 50jährigen Mann mit Wohnsitz in einer Gemeinde südlich von Freiburg eine Freiheitstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Mann hatte in einem Zeitraum von 15 Monaten, von Ende 2015 bis Juli 2017, auf Antrag rund 8.500 Euro Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Freiburg erhalten, dabei aber verschwiegen, dass er währenddessen als Vertragsmakler für verschiedene Vertriebsfirmen gearbeitet hatte und ihm dafür ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 30.000 Euro ausbezahlt worden war.

Die Zollbeamten hatten festgestellt, dass das Geld auf zwei Konten des Beschuldigten geflossen war, wobei er eines dieser Konten zu Verschleierung des Geldeingangs so eingerichtet hatte, dass als Kontoinhaber eine andere Person geführt wurde. Der Beschuldigte selbst hatte nur als Verfügungsberechtigter fungiert. Das Gericht erließ den beantragten Strafbefehl, der vom Angeklagten akzeptiert und ohne Durchführung einer Hauptverhandlung rechtskräftig wurde. Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld hat der Mann wieder zurückzuzahlen.

 

Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Bildquelle: Hauptzollamt Lörrach

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