Wallis: Bergunfall vom 30.04.2018 im Gebiet Cabane des Vignettes / Pigne d’Arolla

Rückblick

Am 29. April 2018 wurden in der Umgebung der Cabane des Vignettes, im Gebiete des Pigne d’Arolla, 14 Tourengänger, eine Gruppe von 10 Alpinisten angeführt durch einen Bergführer sowie eine zweite Gruppe von 4 Personen, welche die Haute Route von Chamonix in Richtung Zermatt unternahmen, gezwungen, die Nacht auf einer Höhe von 3270 Metern im Freien zu verbringen. Sie wurden am nächsten Morgen, gegen 06h30 von Bergführern gefunden, die kurz zuvor die Cabane des Vignettes mit ihren Gästen verlassen hatten.

Der Alarm wurde durch den Hüttenwart der Cabane des Vignettes ausgelöst.

Von den 14 beteiligten Alpinisten wurden 7 verletzt (Unterkühlungen und Erfrierungen) und 7 sind verschieden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete unverzüglich eine Untersuchung zur Eruierung der Umstände dieser Tragödie.

Ergebnisse der Untersuchung

Nach Abschluss der Untersuchung zur Feststellung des Ablaufs des Unglücks (Befragungen, Auswertung der GPS-Uhren, Fotoapparate, Mobil- und Satellitentelefone, der LVS, der verwendeten Ausrüstungsgegenstände, der meteorologischen Berichte und Hüttenbücher, rechtsmedizinischer Gutachten u.a.) konnte die Staatsanwaltschaft festhalten, dass die beiden besagten Gruppen am 29. April 2018 die Cabane des Dix zwischen 06h00-06h30 gesondert verliessen auf der Route, die von dieser Hütte über den Col de la Serpentine zur Cabane des Vignettes führt. Die beiden Gruppen erreichten unter normalen Umständen und günstigen Witterungsbedingungen den Fuss der Mur de la Serpentine auf der ordentlichen Route. Sie statteten sich mit den Steigeisen aus, um diese Passage zu bewältigen, die 4er-Gruppe zuerst, 15 bis 20 Minuten später die Gruppe mit dem Bergführer. Unmittelbar nach der Überwindung der Mur de la Serpentine kamen die beiden Gruppen aufgrund der Witterungsbedingungen, die sich plötzlich erheblich verschlechterten, von der Route ab. Sie trafen aufeinander, als sie sich in der jeweiligen Gegenrichtung fortbewegten. Ab diesem Zeitpunkt haben sie die Tour gemeinsam fortgesetzt, indem die 4er-Gruppe das Tempo der Gruppe mit dem Bergführer annahm.

Nach mehreren Stunden Umherirren und der Suche nach der Route, erreichten sie die sogenannte Selle um 16h54. Ungefähr eine Stunde nach dem Überschreiten dieser Stelle, so gegen 17h50, befanden sich die beiden Gruppen in der Nähe der Cabane des Vignettes, an der Stelle der sogenannten Cairns, einem kleinen Pass ungefähr 550 Meter von der Hütte entfernt. An diesem Ort angekommen, haben sie bis zum Einnachten vergeblich nach dem weiteren Weg gesucht. Der Bergführer entschied schliesslich, mit seinen Gästen in der Nähe der Cairns zu biwakieren, was die 4er-Gruppe ebenfalls tat.

Die 4er-Gruppe stellte sich an eine durch Felsen geschützte Stelle, 15-20 Meter oberhalb der Gruppe des Bergführers. Nachdem sie eine Grube in den Schnee gegraben hatten, errichteten sie eine Schutzmauer aus Schnee und Steinen und hielten sich die ganze Nacht hindurch wach. Bis zum anderen Morgen hatten sie keinen Kontakt mehr zu den Mitgliedern der anderen Gruppe. Sie überlebten alle.

Die 10 Angehörigen der zweiten Gruppe blieben indessen auf der Höhe des Überganges und versuchten, sich durch die Felsen und ihre Rucksäcke zu schützen. Da der Wind extrem stark blies, wurden Ausrüstungsgegenstände und mehrere verwendete Überlebensdecken fortgeweht. Während der Nacht verliess ein Mitglied die Gruppe und grub eine Mulde in den Schnee. Es verweilte alleine in diesem Loch, während die übrigen Guppenmitglieder zusammenblieben. Sieben Personen sind verstorben, worunter auch der Bergführer. Dritteinwirkungen können ausgeschlossen werden.

Schlussfolgerungen

Von den sehr schlechten Wetterbedingungen nach Beschreiten des Col de la Serpentine überrascht, kamen die beide Gruppen von ihrer Route ab und irrten in der Folge mehrere Stunden im Sturm umher auf der Suche nach dem Weg zur Cabane des Vignettes.

Da keine strafrechtliche Verantwortung der Überlebenden vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft den Parteien die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt.

Die Parteien können die Erhebung allfälliger weiterer Beweismittel beantragen. Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Auskünfte geben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft  VS
Artikelbild: Symbolbild © mountainpix – shutterstock.com

Für Wallis

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN