1 Million Euro Schaden für Sozialkassen - Geschäftsführer zweier Baufirmen verurteilt

Landkreis Tuttlingen: Das Amtsgericht Tuttlingen hat die Geschäftsführer zweier Baufirmen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 46 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hatten die Unternehmer über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer aus Osteuropa beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben.

Zur Verschleierung ihres illegalen Geschäftsmodells gründeten die Geschäftsführer weitere Firmen, deren Beschäftigte als Selbstständige im Fassadenbau arbeiten sollten. Die Ermittler fanden jedoch heraus, dass die Arbeiter ausschließlich für die beiden Unternehmer tätig waren und somit als unselbstständige Beschäftigte entsprechend anzumelden waren.

Durch diese Vorgehensweise haben die beiden Geschäftsinhaber nicht nur versucht sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche.

Den Sozialkassen entstand hierdurch ein Schaden von insgesamt mehr als 1 Million Euro. Die vom Amtsgericht Tuttlingen verhängten Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr und neun Monaten bzw. elf Monaten wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

 

Quelle: Hauptzollamt Singen
Titelbild: Symbolbild © iurii – shutterstock.com

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