Betrug durch Gewinnbenachrichtigung scheiterte - Polizei rät zur Vorsicht

Knittelfeld, Bezirk Murtal. – Eine 78-jährige wurde von einem unbekannten Täter Mittwochnachmittag, 25. September 2019, telefonisch von einem Gewinn verständigt. Für die Auszahlung sei jedoch ein Geldbetrag zu überweisen.

Die Frau verständigte die Polizei – es blieb beim Versuch.

Versuchter Betrug durch Gewinnbenachrichtigung

Bereits am 20. Mai 2019 hatte ein bislang unbekannter Täter mit einer Schweizer Telefonnummer bei einer 78-Jährigen angerufen und sich als Mitarbeiter einer Schweizer Bank ausgegeben. Er teilte der Pensionistin mit, dass sie 80.000 Euro gewonnen habe. Nachdem die Frau den Anrufer mehrmals mit verschiedenen Ausreden vertröstet hatte, meldete er sich am 25. September 2019 gegen 14:00 Uhr abermals und gab an, dass ihr der Gewinn von einem Boten in Begleitung eines Notars übergeben werde, sobald sie ein Prozent der Gewinnsumme (800 Euro) per Wertgutscheinen übermittelt habe. Da die 78-Jährige wieder skeptisch war, verständigte sie die Polizei. Es blieb beim Versuch des Betruges.

Die Polizei rät bei derartigen Anrufen oder E-Mails zur besonderen Vorsicht:

  • Prüfen Sie die Zuschriften oder Anrufe über Geldgewinne auf Plausibilität und Wahrheitsgehalt. Überlegen Sie, ob es realistisch erscheint, dass Sie in einem Gewinnspiel etwas gewinnen, an dem Sie gar nicht teilgenommen haben. Lassen Sie sich nicht von der angeführten Gewinnhöhe oder plötzlichem unerwarteten Reichtum blenden.
  • Reagieren Sie nie auf derartige Emails, Schreiben oder Anrufe. Keinesfalls sollten Sie persönliche Dokumente, Bankverbindungen und sonstige Daten bekannt geben, da mit diesen Daten weitere Betrugshandlungen gesetzt werden können.
  • Löschen Sie derartige Zusendungen sofort aus Ihrem Postfach oder SPAM-Ordner. Beenden Sie derartige Telefonate sofort.
  • Im Zweifel verständigen Sie die Polizei.

 

Quelle: LPD Steiermark
Titelbild: Symbolbild © GlebSStock – shutterstock.com

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