Kanton St.Gallen: Fahrunfähig unterwegs
Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (06.10.2019) hat die Kantonspolizei St.Gallen auf dem Kantonsgebiet mehrere Verkehrsteilnehmende und zwei minderjährige Personen mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand aus dem Verkehr gezogen.
In Schänis wurde ein 15-jähriger Traktorfahrer angehalten und kontrolliert. Ein Atemlufttest gab an, dass sich der 15-Jährige in einem alkoholisierten Zustand befand. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
In Mels fuhr ein 51-jähriger Mann in eine Verkehrskontrolle, der sein Auto alkoholisiert lenkte. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholprobe fiel positiv aus. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
In Altstätten fuhr ein 33-jähriger Mann in eine Verkehrskontrolle. Bei der Kontrolle konnte mit einer Atemalkoholprobe festgestellt werden, dass der Mann sein Auto unter Alkoholeinfluss lenkte. Dem Mann wurde der Führerausweis aberkannt.
Ebenfalls in Altstätten fuhr ein 28-jähriger Mann in eine Verkehrskontrolle. Ein Atemlufttest gab an, dass sich der Mann in einem alkoholisierten Zustand befand. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Auch ein 17-jähriger Mann fuhr in Altstätten mit einem landwirtschaftlichen Motorkarren in die Verkehrskontrolle. Bei ihm stellte sich ebenfalls heraus, dass er sich in einem alkoholisierten Zustand befand. Ihm wurde die Weiterfahrt ebenfalls verhindert.
In Heerbrugg fiel einer Patrouille die Fahrweise einer 53-jährigen Autofahrerin auf. Bei der anschliessenden Kontrolle konnte mit einer Atemalkoholprobe festgestellt werden, dass die Frau ihr Auto unter Alkoholeinfluss lenkte. Sie musste ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
In St.Gallen fuhr ein 24-jähriger Mann in eine Verkehrskontrolle. Der 24-Jährige wurde als fahrunfähig eingestuft und musste seinen Führerausweis sowie auf Verfügung der Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Ebenfalls in St.Gallen fuhr ein 30-jähriger Mann in eine Verkehrskontrolle. Ein Atemlufttest gab an, dass sich der Mann in einem alkoholisierten Zustand befand. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen