Mordprozess: Sektenführerin soll Vierjährigen in Leinensack erstickt haben
Hanau. Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer ab Dienstag, 22.10.2019, mit dem Tatvorwurf Mord
Die Angeklagte, die Anführerin einer Sekte sein soll, soll in den Mittagsstunden des 17.08.1988 den damals vier Jahre alten Geschädigten, der in ihrer Obhut gestanden haben soll, vollständig in einen Leinensack eingeschnürt und hierin im Badezimmer abgelegt haben.
Die Angeklagte soll den vierjährigen Geschädigten als von „den Dunklen besessen“ angesehen und deshalb beschlossen haben, ihn zu töten.
Trotz einer Außentemperatur von 32 Grad Celsius soll sie deshalb gezielt die Luftzufuhr des Raumes verringert und den in dem Leinensack eingeschnürten, panisch und laut schreienden Jungen in dem Badezimmer seinem Schicksal überlassen haben. Kurze Zeit später soll der Vierjährige – wie von der Angeklagten geplant und beabsichtigt – nach einem erbitterten Todeskampf verstorben sein.
Das Verfahren wird ab dem 22. Oktober 2019 vor der 1. großen Strafkammer – als Schwurgerichtskammer – des Landgerichts Hanau verhandelt. Hauptverhandlungstermine sind bestimmt auf:
- Dienstag, 22.10.2019
- Donnerstag, 24.10.2019
- Dienstag, 29.10.2019
- Dienstag, 05.11.2019
- Donnerstag, 07.11.2019
- Dienstag, 12.11.2019
- Donnerstag, 14.11.2019
- Dienstag, 19.11.2019
- Donnerstag, 28.11.2019
- Donnerstag, 12.12.2019
- Montag, 13.01.2020
jeweils um 09:00 Uhr im Gerichtsgebäude A, Saal A 215.
Quelle: Landgericht Hanau
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