Großkontrolle des Zolls nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz- 21 Verstöße am Frankfurter Flughafen bei Reisenden festgestellt

Frankfurt am Main. Am 15. Oktober führte der Zoll am Frankfurter Flughafen eine großangelegte Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes durch.

82 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 1.219 Reisende nach Höhe und Art der in Ihrem Handgepäck mitgeführten Barmittel, und überprüften 2.750 weitere Koffer und Reisetaschen.

In 21 Fällen stellten sie Verstöße gegen die Anmeldepflicht fest. Gegen die Reisenden wurden 19 Bußgeldverfahren eingeleitet, sowie zwei sogenannte „Clearingverfahren“ zur weiteren Sachverhaltsaufklärung. Die Höhe der nicht angemeldeten Barmittel beläuft sich auf rund 309.713 Euro. In sechs Fällen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 14.650 Euro festgesetzt, da die betroffenen Personen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten. Es gab auch besondere Verstecke: Zum Beispiel entdeckten die Zollbediensteten die Geldbündel in Hosentaschen, in Handyhüllen und zwischen Schokoladeverpackungen. Die Reisenden, welche das Geld nicht angemeldet hatten, waren zwischen 29 und 80 Jahre alt.


Barmittelversteck

Bargeldspürhund

Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. Im Jahr 2018 meldeten Reisende am Frankfurter Flughafen in 4.843 Fällen ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal an. In 1.313 Fällen wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht, mit rund 25,6 Millionen Euro festgestellt. 77 Clearingverfahren wurden zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet.

 

Quelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main

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