Egnach TG: Lagerhallen-Brand – Strafbefehl gegen drei Jugendliche
Im Zusammenhang mit dem Brand der Lagerhalle in Egnach vom 16. März 2018 erliess die Jugendanwaltschaft gegen drei Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst; das Verfahren gegen einen weiteren Jugendlichen wurde eingestellt.
Am 16. März 2018 brannte in Egnach die Lagerhalle der Tobi Seeobst AG und es entstand ein erheblicher Sachschaden. Die Jugendanwaltschaft eröffnete nach umfangreichen Ermittlungen der Kantonspolizei eine Strafuntersuchung gegen vier Jugendliche.
Das Jugendstrafverfahren findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses hat sich die Jugendanwaltschaft entschieden, über den Verfahrensabschluss zu informieren: Drei Jugendliche wurden wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst mit einem Strafbefehl verurteilt. Das Verfahren gegen einen Jugendlichen wurde eingestellt. Ihm konnte eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden. Die drei verurteilten Jugendlichen wurden mit einer Erziehungsstrafe nach Jugendstrafrecht bestraft. Sie müssen zugunsten des öffentlichen Gemeinwohls Sozialstunden leisten. Die Strafbefehle sind noch nicht in Rechtskraft erwachsen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Thurgau Jugendanwaltschaft
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau