Kanton Luzern: Polizeiführung über Gerichtsurteil im „Fall Malters“ erleichtert

Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts im „Fall Malters“ ist rechtskräftig.

Polizeikommandant Adi Achermann und der ehemalige Chef Kriminalpolizei Daniel Bussmann wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Polizeiführung ist erleichtert über das Urteil.

Das Luzerner Kantonsgericht hat den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann und den Ende 2018 pensionierten Chef Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Wie das Gericht heute mitgeteilt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Die Anklage war nach einem Polizeieinsatz in Malters im März 2016 erfolgt. Bei diesem Einsatz beging eine Frau Suizid.

„Das nun rechtskräftige Urteil nehmen wir erleichtert zur Kenntnis“, sagt Polizeikommandant Adi Achermann. Es zeige auf, dass sich das Polizeikorps täglich für die Sicherheit im Kanton Luzern einsetze. „Das Urteil bestätigt uns in der Überzeugung, dass wir dabei gute Arbeit leisten.“ Eine ausführlichere Stellungnahme zum Urteil und zu möglichen Folgen für die Polizeiarbeit wird durch den Polizeikommandanten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com

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